Allgemeine Geschäftsbedingungen
Um sicherzustellen, dass alle Kinder sicher und gesund am Kurs teilnehmen können, bitten wir Sie, uns über eventuelle Krankheiten oder gesundheitliche Einschränkungen Ihres Kindes zu informieren.Bitte teilen Sie uns alle relevanten Informationen mit, damit wir die bestmögliche Betreuung gewährleisten können. Es ist wichtig zu wissen, dass beim Kinderschwimmkurs gelegentlich Körperkontakt erforderlich sein kann, um die Kinder sicher zu unterstützen. Unsere Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer sind professionell geschult und achten stets darauf, den Kindern mit Respekt und Sensibilität zu begegnen.
Bei Absage bis 28 Wochentage vor Beginn des Kurses (es gilt die erste Übungseinheit) entfällt die Kursgebühr. Danach wird ein Anteil von 50% der Kursgebühr für den bereits entstandenen Aufwand berechnet. Bei Benennung und Teilnahme einer Ersatzperson entfällt diese anteilige Gebühr. Die Absage muss schriftlich erfolgen. 2 Tage vor Kursbeginn können keine Erstattungen mehr vorgenommen werden. Sie erhalten innerhalb einer Woche nach Abgabe der Anmeldung eine Anmeldebestätigung oder Absage per Email. Sollten Sie keine Rückmeldung innerhalb der oben genannten Frist erhalten haben, setzen Sie sich bitte erneut mit uns in Verbindung. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme trotz schriftlicher Anmeldung muss die volle Kursgebühr bezahlt werden. Die Teilnahme erfolgt im angemeldeten Kurs. Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Es bestehen keine ärztlichen Bedenken an einer Kursteilnahme. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die den Teilnehmern eines Kurses aufgrund grober Fahrlässigkeit oder im Vorsatz entstehen. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf die Kursleiter. Larana haftet auch nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien stehen).
Die Schwimmkurse im Klinikum Höchst bzw. in der Sossenheimer Str. 3 in Eschborn unterliegen besonderen Bedingungen.
Da dieses Gebäude eine Klinische Einrichtung / Privatgelände ist, in der Patienten eine Rehabilitation durchführen, müssen verschiedene Richtlinien eingehalten werden:
- Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Kinder bzw. Begleitkinder nicht unbeaufsichtigt in den Räumen der Kliniken / des Privatgeländes bewegen und Lärm verursachen.
- Dies gilt insbesondere für den Bereich der Eingangshalle, Treppenhaus und dem Flur vor dem Schwimmbad. Sollte gegen diese Vereinbarung verstoßen werden, sind wir gezwungen Kinder vom Kurs auszuschließen.
- Die Schwimmschule sowie die Betreiber der Schwimmstätten übernehmen keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Kursteilnehmer die sich vor und nach der Schwimmstunde ereignen.
- Die Schwimmhalle darf erst mit Beginn der Unterrichtszeit betreten werden, wobei Badeanzug /Badehose, Handtuch und Badeschuhe selbstverständlich sind.
- Alle Kurstermine einer Kursreihe sind in der Anmeldebestätigung erfasst, verpasste Stunden können nicht nachgeholt oder ersetzt werden.
- Das Filmen und Fotografieren in der Schwimmhalle muss vorher mit dem Übungsleiter und den anderen Teilnehmern abgesprochen werden. Sollte eine Veröffentlichung von Fotos/Filmen der Schwimmschule von ihren Kursen und Teilnehmern auf ihrer Homepage sowie weiterer Werbezwecke nicht erwünscht sein, muss dies bei Anmeldung ausdrücklich mitgeteilt werden.
- Der Vertrag endet nach jeder ausgeschriebenen Kursstaffel. Es werden keine Kinder automstisch in Folgekurse übernommen. Für eine weitere Anmeldung Bedarf es einer erneuten schriftlichen Anmeldung.
- Mit Abgabe dieser Anmeldung erkenne ich die Teilnahme- und Rücktrittsbestimmungen an.